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in Landshut

Heilpraktiker für Psychotherapie
Dr. rer. nat. Martin Jürgens

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Anschrift der Praxis
für Hypnose und Hypnotherapie

Dr. rer. nat. Martin Jürgens
Heilpraktiker für Psychotherapie

Wilhelm-Hauff-Str. 54
84036 Landshut

Telefon 0871-4301330
Mobil (Notfall)  0160-4250671
eMail martin.juergens@drmj.de

Eine ausführliche Anreisebeschreibung finden Sie ebenso auf dieser Webseite.

 

 

 

 

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Es sind im Moment die folgenden Termine frei (Stand vom 03.03.2024, 17:00 Uhr). Wenn Sie einen dieser Termine wahrnehmen wollen, klicken Sie bitte Ihren Wunschtermin an (auch mehrere Wunschtermine sind möglich).

Wenn Sie mit diesem Formular nicht zurecht kommen sollten, ist das kein Problem! Rufen Sie mich einfach an unter 0871-4301330.

Montag, den 25.03.2024 um  11:00,  12:00 Uhr
Dienstag, den 26.03.2024 um  09:00,  11:00,  12:00 Uhr
Mittwoch, den 27.03.2024 um  09:00,  10:00,  11:00,  12:00 Uhr

Mittwoch, den 03.04.2024 um  09:00,  10:00,  11:00,  12:00,  16:00,  17:00 Uhr
Donnerstag, den 04.04.2024 um  10:00,  11:00,  12:00,  16:00 Uhr
Freitag, den 05.04.2024 um  09:00 Uhr

Montag, den 08.04.2024 um  12:00 Uhr
Dienstag, den 09.04.2024 um  09:00,  10:00,  11:00,  12:00,  16:00,  17:00,  18:00 Uhr
Mittwoch, den 10.04.2024 um  09:00,  10:00,  11:00,  12:00,  17:00 Uhr
Donnerstag, den 11.04.2024 um  10:00,  11:00,  12:00,  16:00,  17:00 Uhr
Freitag, den 12.04.2024 um  09:00 Uhr

Montag, den 15.04.2024 um  12:00,  17:00 Uhr
Dienstag, den 16.04.2024 um  09:00,  10:00,  11:00,  12:00,  16:00,  17:00,  18:00 Uhr
Mittwoch, den 17.04.2024 um  09:00,  10:00,  11:00,  12:00,  16:00,  17:00,  18:00 Uhr
Donnerstag, den 18.04.2024 um  16:00,  17:00,  18:00 Uhr

Montag, den 22.04.2024 um  12:00,  17:00 Uhr
Dienstag, den 23.04.2024 um  09:00,  10:00,  11:00,  12:00,  17:00 Uhr
Mittwoch, den 24.04.2024 um  09:00,  10:00,  11:00,  12:00 Uhr
Donnerstag, den 25.04.2024 um  10:00,  11:00,  12:00,  16:00,  17:00 Uhr
Freitag, den 26.04.2024 um  09:00 Uhr

Bevor Sie Ihren Terminwunsch absenden, lesen Sie bitte noch folgendes durch und bestätigen dies durch Klicken der Checkbox:

Dr. rer. nat. Martin Jürgens ist Heilpraktiker für Psychotherapie. Gesetzliche Krankenkasse tragen die Kosten einer Behandlung leider nicht. Zusatzversicherungen und private Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel. Bei gesetzlichen Krankenkassen besteht u.U. die Möglichkeit, die Kosten erstattet zu bekommen (siehe hier ). Die Erfolgsaussichten sind leider sehr gering.

Eine Stunde (50 Minuten) kostet 90 Euro. für eine Einzeltherapie und 120 Euro bei Paartherapie. Die Zahl der Behandlungen ist unterschiedlich, je nach Schwere der Störung, der auslösenden oder begleitenden Hintergründe und Ihres Mitwirkungsvermögen. Die Zahl liegt circa zwischen acht und 20 Stunden. Genaueres kann ich Ihnen erst nach einem ausführlichem Gespräch und einer ersten Behandlungsstunde sagen, damit ich einen detaillierten Einblick in Ihre Situation bekommen kann.

Als Selbständiger bekommen Sie auf Wunsch Coaching-Rechnungen, welche in der Regel als Betriebsausgabe ansetzbar sind (Unternehmensberatung).

Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, so sagen Sie bitte 48 Stunden vorher ab, damit ich den Termin anderweitig vergeben kann. Sollten Sie nicht rechtzeitig absagen können und ich bekomme keinen Ersatz-Klienten für diesen Termin, so muss ich Ihnen leider den vollen Stundensatz in Rechnung stellen.

Ich habe dies gelesen und bin damit einverstanden.*

Ich bin über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung meiner Daten, sowie mein damit zusammenhängendes Widerrufsrecht informiert und mit allem einverstanden. (Bitte auf den Link klicken, um die Datenschutz-Infos abzurufen. Es öffnet sich ein neues Fenster)*

Bitte geben Sie noch Ihren Namen, Ihre eMail-Adresse und Ihre Telefonnummer an. An die eMail-Adresse schicke ich Ihnen eine Terminbestätigung. Ihre Telefonnummer benötige ich, falls ich den Termin z.B. aus Krankheitsgründen absagen müßte. Das Feld Bemerkung können Sie leer lassen oder mir eine kurze Info zu diesem Termin mitteilen, wenn Sie dies wünschen.

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eMail-Adresse:*

Telefonnummer:*

Bemerkung:

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Zum Absenden des Terminwunschs klicken Sie nun bitte auf den folgenden Button "Terminwunsch absenden".

Guten Morgen!
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Herzliche Grüße, Ihr Dr. Jürgens
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🙂

Zur Person
des Hypnotiseurs

Dr. Martin Jürgens im Porträt
Ich bin Dr. Martin Jürgens. Ich freue mich darauf, Sie in meiner Praxis begrüßen zu können!

Ich bin Jahrgang 1969. Ich habe Chemie studiert und in Physikalischer Chemie promoviert. Danach habe ich mehrere Jahre als IT-Berater gearbeitet. In meinen Projekten habe ich verschiedene Firmen aus dem Banken- und Dienstleistungsbereich beraten. Neben der Leitung verschiedener IT-Projekte habe ich mich um IT-strategische Themen gekümmert.

Seit 1989 leite ich freiberuflich Seminare. Meine Themen zentrieren sich dabei um die Inhalte Selbstmanagement und Kommunikation: Wie können Menschen das erreichen, was sie möchten? Ich habe bald begriffen, dass es nicht reicht, eine Technik zu vermitteln, um ein Verhalten dauerhaft ändern zu können. Daher habe ich die Veränderung von Glaubenssystemen in meine Seminare aufgenommen.

Den tieferen Hintergrund gibt mir heute meine Ausbildung in Ganzheitlicher Psychotherapie. Die damit verbundene Selbsterfahrung hat mich tief berührt. Durch die staatliche Prüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie habe ich 2005 die Heilbefugnis erlangt.

Seit 1995 beschäftige ich mich mit dem Mannsein und Mannwerden. Ich habe geschlechtsbewusste Jungenarbeit gemacht und war in Männergruppen engagiert. Mein Dasein als Vater zweier Töchter hat dies um eine wunderbare Facette erweitert.

Zu meinen Werten gehören die Humanität und der sorgfältige Umgang mit unserer Umwelt. Nach meiner Meinung schlummern in den Menschen alle Fähigkeiten, um glücklich und gesund und in Einklang mit den Mitmenschen und der Natur zu leben. Diese Fähigkeiten sind oft verschüttet, können jedoch wieder an das Licht geholt werden.

 

 

 

 

Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen

Als Heilpraktiker für Psychotherapie rechne ich mit Ihnen privat ab. D.h. Sie bezahlen mir nach der Stunde bzw. nach Rechnungsstellung das fällige Honorar. Als gesetzlich Versicherter haben Sie zunächst keinen Anspruch auf Ersatz dieser Kosten. Es gibt jedoch eventuell die Möglichkeit dafür, wenn Sie nachweisen können, dass

  1. die Wartezeiten bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zu lang sind und
  2. Ihre Behandlung notwendig ist (Bescheinigung / Überweisung vom Hausarzt inkl. Diagnose).

In diesen Fällen kann eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V im Rahmen des Ermessens ganz oder für Teilbeträge möglich sein. Einen Rechtsanspruch gibt es leider nicht und die Erfolgsaussichten werden über die Jahre (beobachtet seit 2007) immer geringer, bis 2017 auf quasi 0 %. Den Krankenkassen geht es leider nicht um Gesundheit, sondern um Minimierung ihrer Ausgaben, wie es eben bei (Kranken-) Versicherungen ist. Unterstützung haben diese noch vom Bundessozialgerichtshof bekommen, der 2017 noch mal in einem Urteil betonte, dass es für die Krankenkassen keine Pflicht ist, selbst wenn die oben genannte Situation (sogenanntes "Systemversagen") in einer Region eintritt.

Um die Kostenerstattung zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenkasse mit Hinweis auf den o.g. Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die meisten Sachbearbeiter/innen diesen Abrechnungsmodus nicht kennen! Stellen Sie einen "Antrag auf Kostenerstattung auf Basis des § 13 Abs. 3 SGB V" und belegen anhand von Telefonprotokollen Ihre Anfragen bei kassenzugelassenen Psychotherapeuten und die dabei genannten Wartezeiten.

Ein entsprechender Antrag könnte zum Beispiel folgendermaßen aussehen (auch zum Download im Word- und RTF-Format):

 
Max Mustermann
Musterstr. 12
84036 Landshut

An die
Krankenkasse XY
Musterstraße 14
84036 Landshut

Landshut, den 1.7.2007

Antrag auf Kostenerstattung

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Basis des § 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie dem Vergleich vor dem Bundessozialgericht (BSG) vom 21.05.1997 (Az. 5 RKa 15/97) beantrage ich die Kostenerstattung für 5 / 10 / 15 Sitzungen bei einem psychologischen Behandler, der die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, aber keine Kassenzulassung hat. Dies ist der Heilpraktiker für Psychotherapie Dr. Martin Jürgens, siehe Anlage.

Ich benötige dringend eine psychotherapeutische Behandlung. Diese ist unaufschiebbar. Bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind die Wartezeiten jedoch zu lang. Hier die Ergebnisse meiner Anfragen:

Herr Dr. Alpha, angefragt am 1.6.2007: 7 Monate Wartezeit
Frau Dr. Dr. Bravo, angefragt am 3.6.2007: 9 Monate Wartezeit
Frau Charlie, angefragt am 4.6.2007: 8 Monate Wartezeit

Daher beabsichtige ich, die Therapie bei Dr. Jürgens durchzuführen, wo eine Behandlung unverzüglich möglich ist. Weitere Fahrten, längere Wartezeiten und eine weitere Anfragen sind nicht zumutbar. Bitte sehen Sie von Vermittlungsversuchen ab

Um schnelle Bearbeitung wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen

Max Mustermann
 

Anlagen:
- Notwendigkeitsbescheinigung / Überweisung durch den Hausarzt
- Behandlungsbescheinigung des psychologischen Behandlers ohne Kassenzulassung

Laut einem früherern Beschluss des Bundessozialgerichts sind Wartezeiten von mehr als 3 Monaten für Erwachsene und 6 Wochen bei Minderjährigen unzumutbar. Ebenso sind mehr als drei Behandlungsanfragen aus fachlichen wie menschlichen Gründen nicht zumutbar.

In den oben genannten Brief tragen Sie die Zahl der Behandlungsstunden ein, die ich Ihnen nenne. Bitte wenden Sie sich dafür an mich (Telefon 0871-4301330). Vor mir bekommen Sie auch die Behandlungsbescheinigung, die Sie dann mit der Notwendigkeitsbescheinigung / Überweisung durch den Hausarzt bei der Krankenkasse vorlegen.

Die gesetzlichen Krankenkassen wehren sich häufig gegen solche Kostenerstattungsanträge und lehnen diese ab oder verweisen auf eine Liste von kassenzugelassenen Behandlern, die frei sind. Auf die Liste müssten Sie laut erstem Beschluss des Bundessozialgerichts eigentlich nicht eingehen, da Sie ja einen Behandlungsplatz bei mir haben und weitere Nachfragen nicht zumutbar sind. Dies wird aber vom Bundessozialgericht mit Beschluss von 2017 wieder negiert. Dass Sie jetzt durcheinander sind, kann ich gut verstehen, ich verstehe die sich meines Erachtens widersprechenden Beschlüsse des Bundessozialgerichts auch nicht. Wenn man den neueren Beschluss des Bundessozialgerichts zugrunde legt, müssten Sie den Anweisungen der Krankenkasse Folge leisten.

Bei einer Ablehnung durch die Krankenkasse können Sie Berufung einlegen. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von Ihrer Krankenkasse keinen Einfluss auf den vereinbarten Honorarsatz hat.

Der Vollständigkeit halber: Aus dieser Information kann kein Rechtsanspruch mir gegenüber abgeleitet werden! Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Beantragung liegt bei Ihnen.

Sollten Ihnen noch etwas unklar sein, so finden Sie hier Antworten auf häufige Fragen rund um das Thema Abrechnung mit Krankenkassen, wo Sie auch Ihre eigene Frage stellen können.

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